Webpreneurin Academy
Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung
KOMPASS – Förderprogramm für Selbstständige
- Verpflichtendes Erstberatungsgespräch (persönlich oder virtuell) mit einer KOMPASS-Anlaufstelle
Die Solo-Selbstständigen führen ein Erstberatungsgespräch mit der Anlaufstelle (ggf. auch Folgegespräche). Die Anlaufstelle erstellt ein Beratungsprotokoll, prüft die Fördervoraussetzungen und empfiehlt passende Qualifizierungen. - Erhalt des Qualifizierungsschecks
Die Anlaufstelle prüft die Unterlagen und stellt den Qualifizierungsscheck aus. - Erfolgreiche Teilnahme an der vereinbarten Qualifizierung mit Zertifikat bzw. Teilnahmebestätigung
Die Solo-Selbstständigen führen die Qualifizierung innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks erfolgreich durch. - Antragsstellung und Abrechnung mit Unterstützung der KOMPASS-Anlaufstelle
Für die anteilige Rückerstattung (bis zu 4.500 Euro) stellen die Solo-Selbstständigen selbst einen Antrag im digitalen Förderportal Z-EU-S und reichen diesen bei der Bewilligungsbehörde (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, kurz: DRV KBS) ein. Diese prüft den Antrag und erstattet die anteiligen Kosten an die Solo-Selbstständigen.
Wichtig: Die Weiterbildung darf nicht begonnen sein. Holt euch am besten direkt einen Beratungstermin bei der jeweiligen Stelle, damit ihr vor dem Start einen Antrag stellen und eine Förderung bewilligen lassen könnt.
Für Teilnehmerinnen aus NRW: SoloFit NRW
Wenn du in Nordrhein-Westfalen wohnst oder arbeitest, läuft die KOMPASS-Förderung unter dem Namen SoloFit NRW.
Es gelten die gleichen Voraussetzungen und Förderkonditionen wie bei KOMPASS.

